Erleichterungen der die Regeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten ab 01.04.2023
Zwischenfinanzierungen werden bis zu einem Wert von 80 Prozent der bestehenden Immobilie berücksichtigt, und zwar für die Dauer von zwei Jahren – das wird als "ausreichend langer Zeitraum" angesehen, um es einer Familie mit bestehender Immobilie zu ermöglichen, "ein (neues) Eigenheim zu errichten oder zu renovieren und zu beziehen"
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Selbst bewohnt oder nicht selbst bewohnt
In jedem Fall muss das Kreditinstitut mit der Kreditnehmerin vereinbaren, dass der Kredit aus dem Verkaufserlös der bestehenden Immobilie getilgt wird.
Die Laufzeit beginnt dabei mit der Ausbezahlung der Kreditsumme.
Im Fall einer selbst bewohnten Immobilie – was der Regelfall dieser neuen Ausnahme sein sollte – ist keine grundbücherliche Besicherung der Zwischenfinanzierung nötig, in allen anderen Fällen schon, wobei die Kreditsumme 90 Prozent des Betrags der einzutragenden Hypothek nicht übersteigen darf.
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